Berufskraftfahrer-Qualifikation-LKW
Jeder der sich für den Beruf des Berufskraftfahrer LKW interessiert, muss eine Schulung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) absolvieren. Dies haben das Europäische Parlament und der Rat in der Richtlinie 2003/59/EG am 15.Juli 2003 festgelegt. Weiter sieht das Berufsfahrer-Qualifikationsgesetz seit dem 10.September 2009 vor, das eine Bescheinigung erworben werden muss über die Grundqualifikation sowie eine Fahrerweiterbildung LKW eines bestimmten Kraftfahrzeugs im Bereich des Güterverkehrs.
Berufskraftfahrer-Qualifikation-BUS
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und den Richtlinien 2003/59/EG vom Europäischen Parlament und des Rates vom 15. Juli 2003, sind Schulungen für Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen verpflichtend. Einhergehend mit dieser Richtlinie sieht das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vor, dass ab dem 10. September 2009 entsprechende Bescheinigungen über die Grundqualifikation sowie der Weiterbildung der Berufskraftfahrer für bestimmte Kraftfahrzeuge im Bereich des Personenverkehrs wie Busfahrer, nachgewiesen werden müssen.