Haben Sie Fragen?

+49 621-49-601-600

Gefahrgutschulungen

Kraftfahrer, die aus beruflichen Gründen mit gefährlichen Gütern in einem LKW unterwegs sind, die in loser Schüttung oder in Tanks transportiert werden, sind verpflichtend dazu angehalten, eine ADR-Bescheinigung nachzuweisen, die sie durch die Teilnahme an einer Gefahrgutausbildung erhalten haben.

Werden gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder in Aufsetztanks befördert, muss der Kraftfahrer verpflichtend in dem Besitz einer Bankbescheinigung sein. Das gleiche gilt ebenfalls für Fahrzeugführer von Tankcontainern mit gefährlichen Gütern die mit einem Einzelfassungsvermögen von mehr als 3.000 Litern auf einer Beförderungseinheit unterwegs sind. Wir vom AWZ bieten Ihnen nicht nur den Grundlehrgang Gefahrgut sondern schulen Sie in einer fundierten Gefahrgutausbildung. Des Weiteren können Sie bei uns einen Gefahrgutschein / ADR Schein sowie eine Verlängerung des ADR Scheins erwerben. Die Fortbildung Gefahrgut vermittelt Ihnen dank unserer jahrelangen Erfahrung effiziente Kenntnisse und wertvolles Wissen. Gerne können Sie sich bei uns über den Erhalt für einen Gefahrgutschein informieren sowie über den Grundlehrgang Gefahrgut. Die Fortbildung Gefahrgut ist für alle Kraftfahrer die gefährliche Güter transportieren verpflichtend. Ebenfalls unterstützen wir Sie im Bereich Verlängerung ADR Schein. Sichern Sie sich Ihren weiteren beruflichen Werdegang und lassen Sie uns unterstützend dazu beitragen.

Kategorie

Rückrufbitte

Sie finden nicht, was Sie suchen?
Dann rufen sei uns an oder senden Sie uns nachfolgend Ihren Namen und Telefonnummer, wir melden uns dann gerne bei Ihnen.





* Pflichtfeld