Allgemeine Teilnahmebedingungen Aus- und Weiterbildung Zentrum Rhein-Neckar GmbH
Im Folgenden werden Vertragspartner des Aus- und Weiterbildung Zentrum Rhein-Neckar GmbH als Kunde oder als Teilnehmer und das Aus- und Weiterbildung Zentrum Rhein Neckar GmbH als AWZ Rhein-Neckar bezeichnet.
- Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminare der AWZ Rhein-Neckar GmbH.
- Anmeldung
Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder Online bei der AWZ Rhein-Neckar erfolgen. Die AWZ RheinNeckar erbringt die Leistung in eigenem Name und in eigener Verantwortlichkeit. Ansprüche wegen Leistungsstörungen sind ausschließlich gegenüber der AWZ Rhein-Neckar als Bildungsträger geltend zu machen.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Teilnahmebedingungen an.
- Seminarinhalte
Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit
Bestandteil des Vertrages wird. Die AWZ Rhein-Neckar ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen
Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers / der Teilnehmerin abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des
vereinbarten Seminars berührt wird.
- Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält über sämtliche Gebühren eine Rechnung. In diesen Gebühren sind die
Kosten für Zertifikate, eventuelle Lehrmittel sowie die Kosten für Bewirtung enthalten. Die AWZ Rhein-Neckar
GmbH ist berechtigt, Zahlungen im Voraus zu verlangen auf den ersten Kurstag bzw. bei spätestens zum Ende
des Unterrichts / Kurses. Grundsätzlich ist die Rechnung auszugleichen bis spätestens Kursbeginn. Bei Verlust
der Zertifikate durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin können diese gegen eine Pauschale neu erstellt werden.
- Rücktritt
Tritt der Teilnehmer / die Teilnehmerin bis 10 Werktage vor Seminarbeginn, unabhängig aus welchen Gründen, von
der Anmeldung zurück, werden keine Gebühren erhoben. Bei einem Rücktritt bis zu 3 Werktage vor Seminarbeginn
werden 60% der vollen Gebühren fällig. Sollte keine Absage des Teilnehmers / der Teilnehmerin vorliegen, wird der
komplette Lehrgangspreis in Rechnung gestellt. Bereits gezahlte Gebühren werden entsprechend zurückerstattet.
Der Rücktritt ist schriftlich an die AWZ Rhein-Neckar zu richten.
- Absage des Seminars
Die AWZ Rhein-Neckar behält sich die Absage eines Seminars aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z.B.
Nichterreichen der Seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage wird die AWZ Rhein-Neckar versuchen, den Teilnehmer / die Teilnehmerin nach Absprache auf einen anderen
Veranstaltungstermin umzubuchen. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits bezahlten
Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers / der Teilnehmerin, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens der AWZ Rhein-Neckar oder dessen Erfüllungsgehilfen.
- Referentenwechsel
Die AWZ Rhein-Neckar behält sich den Wechsel angekündigter Referenten aus organisatorischen Gründen vor.
Die Qualität der Veranstaltung bleibt dabei gewahrt. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist bei Referentenwechsel
weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Teilnehmergebühren berechtigt.
- Ort der Leistungserbringung / Gerichtsstand
Die AWZ Rhein-Neckar erbringt ihre Leistung grundsätzlich an ihrem Sitz. Dieser ist Edingen-Neckarhausen oder ihre Niederlassung in Landsberg-Queis. Edingen-Neckarhausen wird für beide Seiten als Gerichtsstand vereinbart.
- Verwendung persönlicher Daten der Teilnehmer / -innen
Die übermittelten Daten des Teilnehmers / der Teilnehmerin werden im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz vom AWZ Rhein-Neckar zweckgebunden verarbeitet. Es handelt sich um Angaben die aus unserer
gegenseitigen Geschäftsbeziehung stammen.
- Haftung
Die AWZ Rhein-Neckar haftet nicht für Schäden die durch Unfälle und / oder durch Verlust oder Diebstahl von in die
Schulungsräume / Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe, Wertgegenstände oder
Handys, entstehen. Bei vom AWZ Rhein-Neckar zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet
diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.