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Allgemeine Teilnahmebedingungen Aus- und Weiterbildung Zentrum Rhein-Neckar GmbH

Im Folgenden werden Vertragspartner des Aus- und Weiterbildung Zentrum Rhein-Neckar GmbH als Kunde oder als Teilnehmer und das Aus- und Weiterbildung Zentrum Rhein Neckar GmbH als AWZ Rhein-Neckar bezeichnet.

  1. Geltungsbereich
    Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminare der AWZ Rhein-Neckar GmbH.
  2. Anmeldung
    Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder Online bei der AWZ Rhein-Neckar erfolgen. Die AWZ RheinNeckar erbringt die Leistung in eigenem Name und in eigener Verantwortlichkeit. Ansprüche wegen Leistungsstörungen sind ausschließlich gegenüber der AWZ Rhein-Neckar als Bildungsträger geltend zu machen.
    Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Teilnahmebedingungen an.
  3. Seminarinhalte
    Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit
    Bestandteil des Vertrages wird. Die AWZ Rhein-Neckar ist berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen
    Gründen ohne Zustimmung des Teilnehmers / der Teilnehmerin abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des
    vereinbarten Seminars berührt wird.
  4. Zahlungsbedingungen
    Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält über sämtliche Gebühren eine Rechnung. In diesen Gebühren sind die
    Kosten für Zertifikate, eventuelle Lehrmittel sowie die Kosten für Bewirtung enthalten. Die AWZ Rhein-Neckar
    GmbH ist berechtigt, Zahlungen im Voraus zu verlangen auf den ersten Kurstag bzw. bei spätestens zum Ende
    des Unterrichts / Kurses. Grundsätzlich ist die Rechnung auszugleichen bis spätestens Kursbeginn. Bei Verlust
    der Zertifikate durch den Teilnehmer / die Teilnehmerin können diese gegen eine Pauschale neu erstellt werden.
  5. Rücktritt
    Tritt der Teilnehmer / die Teilnehmerin bis 10 Werktage vor Seminarbeginn, unabhängig aus welchen Gründen, von
    der Anmeldung zurück, werden keine Gebühren erhoben. Bei einem Rücktritt bis zu 3 Werktage vor Seminarbeginn
    werden 60% der vollen Gebühren fällig. Sollte keine Absage des Teilnehmers / der Teilnehmerin vorliegen, wird der
    komplette Lehrgangspreis in Rechnung gestellt. Bereits gezahlte Gebühren werden entsprechend zurückerstattet.
    Der Rücktritt ist schriftlich an die AWZ Rhein-Neckar zu richten.
  6. Absage des Seminars
    Die AWZ Rhein-Neckar behält sich die Absage eines Seminars aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z.B.
    Nichterreichen der Seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor. Bei einer Absage wird die AWZ Rhein-Neckar versuchen, den Teilnehmer / die Teilnehmerin nach Absprache auf einen anderen
    Veranstaltungstermin umzubuchen. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der eventuell bereits bezahlten
    Seminargebühren. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers / der Teilnehmerin, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens der AWZ Rhein-Neckar oder dessen Erfüllungsgehilfen.
  7. Referentenwechsel
    Die AWZ Rhein-Neckar behält sich den Wechsel angekündigter Referenten aus organisatorischen Gründen vor.
    Die Qualität der Veranstaltung bleibt dabei gewahrt. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist bei Referentenwechsel
    weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Teilnehmergebühren berechtigt.
  8. Ort der Leistungserbringung / Gerichtsstand
    Die AWZ Rhein-Neckar erbringt ihre Leistung grundsätzlich an ihrem Sitz. Dieser ist Edingen-Neckarhausen oder ihre Niederlassung in Landsberg-Queis. Edingen-Neckarhausen wird für beide Seiten als Gerichtsstand vereinbart.
  9. Verwendung persönlicher Daten der Teilnehmer / -innen
    Die übermittelten Daten des Teilnehmers / der Teilnehmerin werden im Rahmen der Rechtsvorschriften zum Datenschutz vom AWZ Rhein-Neckar zweckgebunden verarbeitet. Es handelt sich um Angaben die aus unserer
    gegenseitigen Geschäftsbeziehung stammen.
  10. Haftung
    Die AWZ Rhein-Neckar haftet nicht für Schäden die durch Unfälle und / oder durch Verlust oder Diebstahl von in die
    Schulungsräume / Schulungsgelände eingebrachten Sachen, insbesondere Garderobe, Wertgegenstände oder
    Handys, entstehen. Bei vom AWZ Rhein-Neckar zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet
    diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

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