Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und den Richtlinien 2003/59/EG vom Europäischen Parlament und des Rates vom 15. Juli 2003, sind Schulungen für Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen verpflichtend. Einhergehend mit dieser Richtlinie sieht das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vor, dass ab dem 10. September 2009 entsprechende Bescheinigungen über die Grundqualifikation sowie der Weiterbildung der Berufskraftfahrer für bestimmte Kraftfahrzeuge im Bereich des Personenverkehrs wie Busfahrer, nachgewiesen werden müssen.
Damit Sie oder Ihre Mitarbeiter eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt bekommen, müssen Sie eine regelmäßige Weiterbildung im Rahmen von 5 x 7 Stunden innerhalb eines 5-Jahres-Zeitraums absolvieren. Diese Bescheinigungen sind notwendig, damit Sie oder Ihre Mitarbeiter weiter einsatzfähig sind. Sie erhalten bei uns nach der Teilnahme einer Fortbildung oder Weiterbildung einen Schulungsnachweis gemäß der Berufskraftfahrer-Qualifikationsverordnung (BKrFQV), der in Ihren Führerschein vermerkt wird. Unsere Fahrerweiterbildung besteht aus nachfolgend aufgeführten Modulen.
Die Module
Modul 1 Eco Training & Assistenzsysteme
Modul 2 Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Modul 3 Gefahrenwahrnehmung
Modul 4 Schadenprävention
Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast