Wir von der AWZ Rhein-Neckar GmbH bieten Ihnen oder Ihren Mitarbeitern ein umfangreiches Schulungsprogramm auch im dem Bereich Fortbildung Gefahrgutbeauftragter an. Unternehmen, die gefährliche Güter auf den Straßen transportieren, müssen in ihrem Mitarbeiterstab mindestens einen Gefahrgutbeauftragten haben. Unsere Grundausbildung Gefahrgutbeauftragter ist eine von der IHK anerkannte Schulung und vermittelt Ihnen oder Ihren Mitarbeitern die benötigte Sachkunde. Diese übermitteln wir Ihnen gemäß § 5 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV). Die Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten ermöglichen wir Ihnen im Rahmen unserer Schulung und Sie erlangen die nötigen Voraussetzungen, um als „Gefahrgutbeauftragter Straße“ agieren zu können. Wir von der AWZ Rhein-Neckar GmbH stellen Ihnen hierfür unsere besten Referenten zur Verfügung, damit Sie oder Ihre Mitarbeiter die erfordeliche Sachkunde praxisnah vermittelt bekommen. Nachfolgend stellen wir Ihnen alle unsere Schulungsmöglichkeiten im Bereich Gefahrgutbeauftragter Straße vor.
DIE INHALTE
- Gefahrgutbeauftragter – Verkehrsträger Straße (Grundausbildung)
- Fortbildung Gefahrgutbeauftragter – Verkehrsträger Straße
- Bestellung zum externen Gefahrgutbeauftragten
GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER - VERKEHRSTRÄGER STRASSE (GRUNDAUSBILDUNG)
Unsere Grundausbildung ermöglicht Ihnen die entsprechende Voraussetzung zu erlangen, um
erfolgreich an der IHK-Prüfung teilzunehmen. Für Unternehmen, die im Berufsalltag mit der
Beförderung von gefährlichen Gütern auf dem Straßenweg zu tun haben, ist es unumgänglich, einen
Gefahrgutbeauftragten im Team zu haben. Zu unseren Inhalten zählen unter anderem:
- Freistellungsregelungen und begrenzte Mengen
- Durchführung von Untersuchungen nach Unfällen oder Zwischenfällen
- Beratung der Unternehmen
- Erstellung des Jahresberichts für die Unternehmensleitung
Im Anschluss stellen wir eine Teilnahmebestätigung aus. Weitergehend findet nach Abschluss des
Lehrgangs eine schriftliche Prüfung bei der zuständigen IHK statt. Die Gültigkeit beläuft sich
auf 5 Jahre und auch eine Verlängerung Gefahrgutbeauftragter können Sie bei uns erlangen.
FORTBILDUNG GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER - VERKEHRSTRÄGER STRASS
Jeder Gefahrgutbeauftragte ist seit Juli 2007 in der Pflicht zur Verlängerung des Schulungsnachweises, eine schriftliche Prüfung vor der IHK abzulegen. Zu den Voraussetzungen zählt hier unter anderem, eine gültige Schulungsbescheinigung. Eine Fortbildung Gefahrgutbeauftragter kann bereits 12 Monate vor Ablauf abgelegt werden, ohne dass dies eine Auswirkung auf die Gültigkeit hat.
BESTELLUNG ZUM EXTERNEN GEFAHRGUTBEAUFTRAGTEN
Bei uns haben Sie zusätzlich die Möglichkeit als externer Gefahrgutbeauftragter in Ihrem
Unternehmen zu agieren.