jährliche Unterweisung Gabelstaplerfahrer
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, seine Mitarbeiter ordnungsgemäß in den Bereichen Sicherheit und Gesundheitsschutz zu schulen bzw. zu unterweisen. Häufig kommt es allerdings zu der Problematik, dass verantwortliche Personen immens belastet sind und dass so eine interne Unterweisung nur schwer umzusetzen ist. Wir von der AWZ Rhein-Neckar GmbH unterstützen Sie, dass die gesetzlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen ordnungsgemäß erfüllt werden. Einmal im Jahr beträgt die Dauer der Unterweisung etwa 4 Stunden.
Wir führen die "Unterweisung Staplerfahrer" bzw. auch die "Weiterbildung Staplerfahrer" durch.
Inhalte u.a.:
-Rechtliche Grundlagen
-Gesetzl. Änderungen
-Betrieb von Flurförderfahrzeugen
-Techn.Änderungen
-Vorschriften und Anweisungen
-Sicherheit
Voraussetzung:
-Teilnehmer müssen im Besitz eines Fahrausweises für Flurförderfahrzeuge sein.
-Ein Kurs kommt erst ab 5 Teilnehmern zustande.
Teilnehmerkreis:
Der Lehrgang richtet sich gem. § 4 (1) der BG-Vorschrift BGV A1, dass von Unternehmen beauftragter Staplerfahrer einmal jährlich unterwiesen werden müssen!
Unsere Leistung ist gem. § 4, Nr.21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Preis: 95 €
Teilnehmer auf 10 Personen beschränkt.