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Schulung

Unterweisung im Brandschutz

Aktuelle Gesetzeslage:

In der BGV A1, § 4 udn § 22 wird gefordert, dass ein Unternehmen ein ausreichende Anzahl von Versicherten gemäß 12 ArbSchG durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöschgeräten zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut macht. Die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2 fordert unter Punkt 6.2 die jährliche Unterweisung aller Mitarbeiter im Verhalten im Gefahrfall. Wir bieten Ihnen fundierte Brandschutz-Unterweisungen, die Ihre Mitarbeiter über die rechtlichen Bestimmungen, die Gefahr durch Brände, die Kenntnisse über das Vorgehen bei Bränden und die praktische Durchführung informieren.

Vielen Brände können durch einfache Maßnahmen verhindert oder ind er Entstehung erfolgreich bekämpft werden. Hierzu gibt es Brandschutzeinrichtungen, deren Ort man kennen muss sowie wissen sollte, wie diese Geräte funktionieren. Ursachen von Bränden sind vielfältig udn teilweise überraschend. Häufig sind Brandstiftung offenes Feuer, Blitzschlag, Elektrizität oder menschliches Fehltverhalten der Auslöser.

Sachwerte sind normalerweise versichert, wirtschaftliche Kosequenzen dagegen  nicht. Dazu gehören Produktionsausfall und Lieferunfähigkeit, die in den meisten Fällen zur Insolvenz führen.

 

Inhalte:

- Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes

- Praxis....."richtiger Einsatz von Löschgeräten" mit echtem Feuer und Löschmitteln an unterschiedlichen Brandobjekten

 

Dauer: 3-4 Stunden

Mindestens 5 Teilnehmer, maximal 15 Teilnehmer pro Kurs, Inhouse mindestens 10 Teilnehmer

 

Preis und Termine auf Anfrage unter info@awz-rn.de

 

Unsere Leistung ist gem. § 4, Nr.21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Preis: auf Anfrage €

Teilnehmer auf 15 Personen beschränkt.

 

Termine

Termine in Kürze oder auf Anfrage.

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