Kompaktlehrgang Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber bestellte Person, um diesen in Fragen des Brandschutzes zu unterstützen und zu beraten.
So kann der Arbeitgeber seiner Verantwortung für den Brandschutz (§ 3 ArbSchG, § 618 Abs. 1 BGB, § 62 Abs.1 HGB) nachkommen und Aufgaben, die er selbst nicht wahrnehmen kann, an eine geeignete Person delegieren – den Brandschutzbeauftragten.
Sie erhalten Kenntnisse für das Aufstellen bzw. Aktualisieren von Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen im Betrieb und die Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln.
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Brandlehre
Baulicher Brandschutz
Anlagentechnischer Brandschutz
Organisatorischer Brandschutz
Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
Brandschutzmanagement
Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherern
Große Löschübung mit tragbaren und fahrbaren Feuerlöschgeräten zur Brandbekämpfung unter realen Bedingungen auf Trainingsgelände
Abschlussprüfung
Dauer: 6 Tage
Unsere Leistung ist gem. § 4, Nr.21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Preis: auf Anfrage €
Teilnehmer auf 10 Personen beschränkt.