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Luftfrachtsicherheit

Unternehmen die Luftfracht versenden, müssen ab März 2013 eine behördliche Zulassung als "Bekannter Versender" vorweisen. Dabei muss der "Bekannte Versender" bestimmte Sicherheitsvorschriften erfüllen. Zum Beispiel ist die Luftfracht vor unbefugtem Eingriff zu sichern und Mitarbeiter müssen entsprechend geschult werden. Dabei besteht das Zulassungsverfahren als "Bekannter Versender" aus mehreren Schritten. Unsere Schulung besteht aus folgenden Inhalten, die wir nachfolgend für Sie zusammengestellt haben.

ANTRAGSTELLUNG BEIM LUFTFAHRT-BUNDESAMT
Der Antrag ist formlos und erfolgt schriftlich auf dem Postweg. Im benannten Antrag müssen Sie die Betriebsstätten Ihres Unternehmens angeben, die Sie zulassen wollen. Hierbei bitte genaue Anschrift und Firma angeben. Des Weiteren müssen Sie angeben, ob Sie über den Status "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO Authorised Economic Operator)" verfügen. Beim Luftfahrt-Bundesamt fordern Sie dazu das "Muster eines bekannten Versender-Sicherheitsprogramms" an. Weitergehend unterzeichnen Sie hierfür die "Verpflichtungserklärung" und senden diese dann per E-Mail an  bekannteversender@lba.de. Des Weiteren müssen Sie für die Sicherheit eine verantwortliche Person benennen (Luftsicherheitsbeauftragter). Im Anschluss erfolgt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung mit einer anschließenden Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten. Wir schulen Sie zu "Scannen Luftfracht" und beschäftigen uns mit dem Thema mit "zugelassener Wirtschaftsbeteiligter".

EINREICHEN DES SICHERHEITSPROGRAMMS
Wir von der AWZ Rhein-Neckar GmbH machen Sie fit für ein Audit durch eine Behörde anhand einer Validierungscheckliste. Die von der Behörde ausgestellte Zulassung zum "Bekannter Versender", hat eine 5-jährige Gültigkeitsdauer. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kann die Zulassung zu jeder Zeit entzogen werden. Im Zulassungszeitraum kommt es durch das Luftfahrt-Bundesamt und deren eingesetzte Mitarbeiter zu Kontrollen vor Ort in den Betriebsstätten. Diese überprüfen die ordnungsgemäße Einhaltung der Gesetze. Unsere Schulungen erfolgen unter der Zulassung vom LBA mit speziellen Schulungsprogrammen zu Themen wie "Scannen Luftfracht", "Sicherheitsvorschriften" und wir beschäftigen uns mit dem Begriff zugelassener Wirtschaftsbeteiligter. Wir von der AWZ Rhein-Neckar GmbH garantieren Ihnen, das unsere Schulungen ausschließlich von Ausbildern durchgeführt werden, die vom LBA zugelassen sind.

 

Schulungen

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